Bei diesen Anlässen droht Gefahr

Bei diesen Anlässen droht Führerscheinentzug und die Anordnung einer MPU    

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen einem Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis.
Wird gegen Sie ein Fahrverbot verhängt, dann verlieren Sie Ihren Führerschein bis zu drei Monate. Sie haben dann vier Monate Zeit, um den Führerschein abzugeben. Im Bußgeldbescheid wird Ihnen die zuständige Behörde beziehungsweise Polizeidienststelle genannt, bei der Sie den Führerschein aushändigen können.

Sie haben bei einem Fahrverbot nur dann vier Monate Zeit, Ihren Führerschein abzugeben, wenn Sie nicht schon in den vergangenen zwei Jahren Ihren Führerschein verloren haben. In der Zeit, in der für Sie das Fahrverbot gilt, dürfen Sie kein Fahrzeug führen. Werden Sie dabei erwischt, dann droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, eine Geldstrafe oder der Entzug der Fahrerlaubnis.


Ein Entzug der Fahrerlaubnis wird auch Führerscheinentzug genannt. Dabei müssen Sie das Dokument Führerschein für eine individuell festgelegte Frist abgeben. Sie dürfen dann ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug nicht mehr führen.


Wenn diese Frist abgelaufen ist, können Sie den Führerschein neu beantragen. Dabei kann es einige Hürden geben. Falls Sie zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) verdonnert werden, müssen Sie sie bestehen. Auch einen Sehtest oder einen Erste-Hilfe-Kurs müssen Sie eventuell absolvieren.
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Wann Fahrverbot und Führerscheinentzug drohen


Tempoverstoß

Ein häufiger Grund für ein Fahrverbot sind Tempoverstöße: Sind Sie innerorts mit 31 Stundenkilometern oder mehr zu schnell unterwegs oder außerorts mit 41 Stundenkilometern oder mehr, ist der Lappen für einen Monat weg. Sollten Sie deutlich schneller fahren, kann das Fahrverbot auch auf drei Monate ausgeweitet werden.


Alkohol am Steuer

Auch Alkohol am Steuer ist einer der Gründe, um den Führerschein zeitweise abzugeben. In Deutschland gilt eine Grenze von 0,5 Promille. Das bedeutet: Fahren Sie betrunken Auto und haben zwischen 0,5 und 1,09 Promille im Blut, droht ein Fahrverbot. Ab einem Wert von 1,1 Promille gelten Sie als fahruntauglich und es droht ein Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten. Aber Vorsicht: Auch wenn Sie bereits mit 0,3 Promille unterwegs sind und Anzeichen von Fahruntüchtigkeit zeigen, kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden. Das gleiche gilt für betrunkene Radfahrer.


Rote Ampel überfahren

Eine überfahrene rote Ampel wird als schweres Verkehrsvergehen gewertet. Denn bei diesem sogenannten Rotlichtverstoß können andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. War die Ampel kürzer als eine Sekunde rot, dann droht ein Fahrverbot von einem Monat. Es können noch zwei Punkte und ein Bußgeld von 200 Euro dazukommen. Ist die Ampel länger als eine Sekunde rot, dann kann auch der Führerschein entzogen werden.


Zu viele Punkte in Flensburg
Es gibt jedoch auch viele geringere Vergehen, die nicht sofort zu einem Fahrverbot oder dem Verlust der Fahrerlaubnis führen. In solchen Fällen erhalten Sie neben möglichen Geldbußen zunächst Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.
Summieren sich die Punkte auf acht, kommt es zum Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate. Wer dann wieder fahren möchte, muss zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) und einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen.
Info: Ist Ihr Punktekonto mit maximal fünf Punkten belastet, dann können Sie mit der Teilnahme an Aufbauseminaren oder einer verkehrspsychologischen Beratung Punkte abbauen – und somit verhindern, dass Sie Ihren Führerschein verlieren.
Mit der Zeit verfallen Punkte in Flensburg. Allerdings hängt die Verjährungsfrist von dem Verstoß ab, der Ihnen die Punkte eingebracht hat (Überliegefrist)


Lebenslanger Führerscheinentzug
In extremen Fällen kann Ihnen der Führerschein sogar lebenslang entzogen werden. Das geschieht selten und meist infolge von Straftaten. Beispiele dafür sind:


  • Führerscheinsperrfristen werden missachtet
  • Der Fahrer ist ein notorischer Straftäter (Raser oder Drängler)
  • Wiederholte Trunkenheit am Steuer
  • Das Auto wird für Straftaten wie Überfälle verwendet
  • Der Fahrer reagiert aggressiv auf andere Verkehrsteilnehmer


Der lebenslange Führerscheinentzug kann auch medizinisch begründet sein. Bei einer starken Sehschwäche, einer geistigen Beeinträchtigung wie einer Depression oder Schizophrenie kann er verhängt werden.

Führerscheinentzug: Sperrfrist verkürzen
Nach einem Führerscheinentzug beginnt auch die Sperrfrist, in der der Fahrer keine neue Fahrerlaubnis beantragen darf. Gerade wer beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist, sollte eine Sperrfristverkürzung in Erwägung ziehen. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt kann dabei helfen.

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