DIE BESTANDTEILE EINER MPU

 

DIE BESTANDTEILE EINER MPU

 Eine MPU besteht aus folgenden Untersuchungsteilen, wobei der Ablauf der Gesamtuntersuchung variieren kann, z. B. kann die verkehrspsychologische Leistungsuntersuchung vor der verkehrsmedizinischen Untersuchung erfolgen.

Die Aktenanalyse

Die Fahrerlaubnisbehörde stellt der MPU-Stelle die juristisch verwertbaren Unterlagen zur Verfügung, die sich auf den Anlass zu einer MPU beziehen, z. B. Strafbefehl, Urteile, Auszug aus dem Verkehrszentralregister, Führungszeugnis. Diese Unterlagen wird als "Akte" bezeichnet. Vor der eigentlichen Untersuchung analysiert der zuständige Gutachter diese "Akte", so dass davon auszugehen ist, dass der Gutachter genau über die jeweilige Ausgangslage informiert ist.

Ausfüllen von 2-3 Fragebögen

Hier werden persönliche Informationen wie z.B. Beruf, Lebenssituation, Hobbys oder Schulabschluss abgefragt. Es kann auch sein, dass man nach der Beurteilung der derzeitigen Lebenssituation fragt. Weiterhin werden Multiple-Choice-Fragen gestellt wie zum Beispiel für eine Alkohol-MPU:


  • “Ab wie viel Promille darf man noch ein Kraftfahrzeug führen?” oder kleine Rechenaufgaben wie
  • “Ein Mann mit 80 KG hat in einem Zeitraum von 2 Stunden 2 Liter Bier zu sich genommen. Wie viel Promille hat dieser nach den 2 Stunden?”


Die Fragebögen unterscheiden sich natürlich je nach den Umständen. Man hat zum Ausfüllen der Fragebögen genügend Zeit. Im Prinzip dienen die Fragebögen zur Vorbereitung und/oder Absicherung des Gutachtens. Es sollte deswegen vermieden werden, Fragen im Fragebogen gravierend anders zu beantworten als im psychologischen Gespräch.


Die verkehrsmedizinische Untersuchung

Im medizinischen Teil wird sich ein Bild über die allgemeine körperliche Verfassung gemacht, wie z.B.:

  • Funktion des Bewegungsapparates
  • Funktion des Nervensystems
  • Reaktionsfähigkeit (mit Hilfe eines Computers wird die Belastbarkeit Reaktionsvermögen, Konzentration und Aufmerksamkeit im Straßenverkehr simuliert)
  • Höhe der körperlichen Belastbarkeit

diverse Laboruntersuchungen (im speziellen bei Alkohol- und Drogenauffälligkeiten)Im medizinischen Teil wird man sich ein Bild über die allgemeine körperliche Verfassung machen, wie z.B.

:

  • Funktion des Bewegungsapparates
  • Funktion des Nervensystems
  • Reaktionsfähigkeit (mit Hilfe eines Computers wird die Belastbarkeit Reaktionsvermögen, Konzentration und Aufmerksamkeit im Straßenverkehr simuliert)
  • Höhe der körperlichen Belastbarkeit


In diversen Laboruntersuchungen (im speziellen  Rahmen der verkehrsmedizinischen Untersuchung) wird geprüft, ob die Klientin/der Klient den körperlichen Anforderungen genügt, die an das Führen von Kraftfahrzeugen gestellt sind. Je nach Fragestellung kommen unterschiedliche Untersuchungsmethoden, auch laboranalytische Untersuchungen von z. B. Blut zum Einsatz. Es erfolgt immer eine Anamnese (Aufnahme der einschlägigen Vorgeschichte aus medizinischer Sicht).


Es werden ggfs. Proben entnommen:
 

  • Bei einer Alkohol-MPU werden beispielsweise die Leberwerte gemessen, in den meisten Fällen wird ein Abstinenznachweis gefordert. Dabei werden Rückstände von Alkohol oder eben Drogen im Urin oder in Haarproben über einen bestimmten Zeitraum hinweg gesucht. Sollten die Ergebnisse nicht den Normen entsprechen bzw. stark ausschlagen, wird man hier nachhaken. Denn zu hohe Leberwerte können auf eine Erkrankung hindeuten und Rückstände in Proben natürlich einem zu hohen Alkoholkonsum in letzter Zeit.
  •  Bei Drogen-Konsum sieht das Ganze noch etwas anders aus. Hier werden sogenannte Drogen-Screenings veranlasst, bei dem der Prüfling in regelmäßigen Abständen entweder Urin-Proben oder Haaranalysen abgeben muss. Sollten die Screenings positive Ergebnisse im Hinblick auf den Drogenkonsum liefern, so ist natürlich mit einem positiven Gutachten nicht zu rechnen.


Die verkehrspsychologische Leistungsuntersuchung

In dieser verkehrspsychologischen Leistungsüberprüfung wird festgestellt, ob die Leistungsfähigkeit bei der Klientin/bei dem Klienten in für die Teilnahme am Straßenverkehr wichtigen Leistungsbereichen wie z. B. „Aufmerksamkeit“ oder „Reaktionsfähigkeit“ gegeben ist. Dabei gelten je nach beantragter Führerscheinklasse unterschiedliche Anforderungen an die Leistungsfähigkeit. So sind die Anforderungen an einen Lkw-Fahrer höher als die an einen Pkw-Fahrer. Welche Testverfahren eingesetzt werden, hängt von der anlassgebenden Fragestellung und der individuellen Befundlage ab.

Sollte die Klientin/der Klient beim Leistungstest unzureichenden Ergebnissen erreichen, besteht die Möglichkeit einer Fahrverhaltensbeobachtung. Dabei kann eine mögliche Kompensation der ermittelten unzureichenden Befunde geprüft werden.

Das psychologisches Untersuchungsgespräch

. Es geht bei diesem Gespräch im Kern darum
 

  • den Psychologen schlüssig und fundiert zu überzeugen, dass man seine alten Gewohnheiten, die für den Entzug der Fahrerlaubnis verantwortlich waren, abgelegt hat
  • dass glaubhafte und wirkungsvolle Strategien entwickelt und erfolgreich umgesetzt werden sind, um einen Rückfall für die Zukunft nachhaltig zu verhindern

dass man den verantwortungsvollen Umgang beispielsweise mit Alkohol gelernt und erfolgreich praktiziert hat und beispielsweise alte Gewohnheiten positiv verändert hat.


Das psycholgische Gespräch ist das zentrale Element einer MPU. Debei wird geprüft, welche Ursachen, welche Einstellungen, Verhaltensweisen und -gewohnheiten zu der Auffälligkeit bez. zu dem Anlass für eine MPU geführt haben. Mit diesem psychologischen Gespräch kann der Gutachter die Größe und den Umfang der Problematik erkennen. In der Regel werden folgende Themen/Bereiche mit der Klientin/dem Klienten besprochen:


  • Kurze biographische Skizze
  • Familienstand
  • Aktuelle Lebensform
  • Finanzielle Verhältniise
  • Ausbildung
  • Soziale Kompetenz
  • Strukturelle Lebensweise
  • Gewohnheiten zum Trink- und/ oder Drogenkonsum
  • Anlassgebende Vorgeschichte/Delikt
  • Ursächliche Bedingungen der Auffälligkeit
  • Problemangemessene Veränderungen
  • Stabilität der Veränderung
  • Rückfallvorsorge


Unter Umständen wird der Psychologe auch ein EEG (Elektro-Enzephalographie ) durchführen, um die elektrischen Gehirnströme zu messen. Dies wird benötigt, um krankhafte Veränderungen der elektrischen Hirnaktivität zu erfassen. (im speziellen bei Alkohol und Drogenauffälligkeiten)


Im psychologischen Teil der Untersuchung geht es in das Innere des zu Untersuchenden und es ist hier sehr wichtig offen und ehrlich zu sein, da der geschulte Psychologe direkt erkennt, wenn man ihm etwas erzählen will, was nicht der Wahrheit entspricht.

Das psychologische Untersuchungsgespräch ist kein Verhör, sondern, wie der Name schon sagt, ein Gespräch. Allerdings ein Gespräch mit einem festgelegten Ziel und dazu passenden Inhalten. Es geht darum, bestehende Zweifel an der Fahreignung eines Betroffenen auszuräumen. Hat z. B. ein Gericht im Rahmen eines Strafverfahrens festgestellt, dass der Betroffene ungeeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen, dann kann das psychologische Untersuchungsgespräch die Befunde liefern, dass diese Feststellung inzwischen nicht mehr zutrifft. Das kann nur gelingen, wenn der Betroffene mitwirkt. So ist der Gutachter auf die offene und realitätsgerechte Darstellung des Betroffenen angewiesen und unterstützt den Betroffenen dabei im Gespräch.

Da das psychologische Untersuchungsgespräch anlassbezogen geführt wird, werden aufgrund dieser Fragestellung konkrete Hypothesen geprüft. Ein Beispiel: „Der Klient hat aufgrund eines angemessenen Problembewusstseins sein Alkoholtrinkverhalten ausreichend verändert, so dass von einem dauerhaft kontrollierten Alkoholkonsum ausgegangen werden kann“.

Eine günstige Verhaltensprognose kann aus verkehrspsychologischer Sicht also dann getroffen werden, wenn das ursächlich problematische Verhalten erkannt und ausreichend geändert wurde. Diese Änderung muss zudem stabil und gefestigt sein. Natürlich dürfen auch sonst keine relevanten gesundheitlichen oder Leistungsbeeinträchtigungen vorliegen, damit das Gesamtergebnis günstig ausfällt.


Die Gesprächsdauer ist in der Regel 20 bis 30 Minuten (plus z.B. EEG etc). Sollte das Gespräch nach 10Minuten beendet sein, so sollte ma n nicht auf ein positives Ergebnis hoffen und sich konkrete Gedanken machen.



ÜBLICHER GESPRÄCHSVERLAUF

Einleitung

Zu Beginn muss Ihnen der Gutachter eigentlich noch mal denn Sinn und Zweck des Gesprächs und den Gesprächsablauf erklären. Es kann Ihnen aber auch passieren, dass der Gutachter das Gespräch mit einer offenen Frage (was ist ihnen besonders wichtig hier darzustellen? Wissen sie, warum die MPU angeordnet wurde? oder ähnliche Formulierungen) beginnt. >>>weiterlesen

MÖGLICHE FRAGEN IM PSYCHOLOGISCHEN GESPRÄCH

Es geht in der MPU nicht um Wissen, sondern um eine gute Aufarbeitung! Es geht nicht darum, nur etwas Wissen aufzubauen. Vielmehr muss der eigene Fall psychologisch aufgearbeitet worden sein.

Der Gutachter geht davon aus, dass Sie nicht erst in der MPU anfangen, über bestimmte Fragen nachzudenken, Sondern, dass Sie als Experte Ihres eigenen Falles in die MPU kommen und ihm berichten wollen, was Sie genau erkannt und verändert haben.

Allerdings richten sich die meisten Betroffenen in Ihrer Erzählung nach den üblichen Denkweisen. Gutachter haben meist jedoch einen verhaltenspsychologischen Hintergrund und richten sich in Ihrer Denkweise zudem an die "Beurteilungskriterien für die Urteilsbildung in der Fahreignungs-begutachtung".>>>wieiterlesen

MPU-HYPOTHESEN

Begutachtungs-Leitlinien und Beurteilungskriterien

Gutachter beurteilen nicht im luftleeren Raum oder nach Sympathie oder Tageslaune. In Begutachtungs-Leitlinien und Beurteilungskriterien ist für alle festgeschrieben, wann welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit ein Gutachten positiv werden kann. Wir haben für Sie zu den häufigsten Fragestellungen (Alkohol, Drogen, Verkehrsauffälligkeiten etc.) ausgeführt, wann welche Bedingungen erfüllt werden müssen.>>>weiterlesen

Die Befundauswertung

Am Ende der Begutachtung wird der Klientin/dem Klienten vom Gutachter in der Regel eine vorläufige Rückmeldung zum Stand der Untersuchung gegeben. Im Nachgang der Befunderhebungen werden die Ergebnisse durch die Gutachter ausgewertet

Die Gutachtenerstellung

Das Untersuchungsergebnis (das Gutachten) wird schriftlich erstellt. Das nimmt bis zu 14 Tage in Anspruch. Diese Frist kann sich verlängern, wenn z. B. Befunde nachgereicht werden müssen.


  • Ein MPU Gutachten ist in der Regel wie folgt aufgebaut:
    Anlass und Fragestellung der Untersuchung
  • Vorgeschichte der zu begutachtenden Person (hierzu gehören die Aktenübersicht, die Darlegung der Eignungsbedenken sowie dieVoraussetzungen für eine günstige Prognose).
  • Untersuchungsbefunde (medizinische sowie psychologische Befunde)
  • Bewertung der Befunde seitens des Gutachters, Beantwortung der Fragestellung (und ggfls. Empfehlungen).


Die MPU kann somit als ganzheitliche Untersuchung beschrieben werden, bei der auf Grundlage aller medizinischen und psychologischen Befunde eine bestimmte Fragestellung beantwortet wird.


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