ABSTINENZ-NACHWEISE

Allgemein
Abstinenznachweise unterliegen strengen Vorschriften. In den Burteilungskriterien ist festgelegt, dass für einen Abstinenznachweis die Kriterien der Chemisch-Toxikologischen Untersuchung (CTU-Kriterien) beachtet werden müssen. D. h., der Nachweis muss forensischen Bedingungen unterliegen. Das bedeutet, dass nur entsprechend qualifiziertes Personal die Probenentnahme durchführen darf. Die Probe darf wiederum nur durch ein entsprechend qualifiziertes und forensisch akkreditiertes Labor ausgewertet werden.
Bei Urinkontrollen muss eine kurzfristige Einbestellung, innerhalb von 24 Stunden, gewährleistet sein, es muss die dentität überprüft werden und die Probenabgabe muss unter Sicht stattfinden.
Bei der Haaranalyse gibt es einen wichtigen Punkt zu beachten. Werden z. B. 6 cm Haarlänge untersucht, was einem Nachweiszeitraum bei Drogen von 6 Monaten entspricht und Ihr Haarwachstum beträgt nur 0,7 cm pro Monat, ist die tatsächliche Nachweisdauer knapp 8,7 Monate.

Bei Alkoholfragestellung

Der Abstinenznachweis bei Alkoholfragestellung kann über Haaranalysen oder durch Urinscreenings durchgeführt werden. Für Haaranalysen dürfen max. 3 cm Haarlänge verwertet werden, was einen Abstinenzzeitraum von 3 Monaten entspricht.


Zunächst muss festgelegt werden, ob der Abstinenznachweis über 6 Monate, 9 Monate oder 12 Monate erfolgen muss. Hierzu bedarf es einer fachlichen Analyse der Alkoholproblematik durch einen entsprechend erfahrenen Berater (s. a. Abstinenz).
Bei einer Nachweisdauer von 6 Monaten müssen entweder mindestens 4 Urinscreenings oder 2 Haaranalysen durchgeführt werden.
Bei einer Nachweisdauer von 9 Monaten müssen entweder mindestens 5 Urinscreenings oder 3 Haaranalysen durchgeführt werden.
Bei einer Nachweisdauer von 12 Monaten müssen entweder mindestens 6 Urinscreenings oder 4 Haaranalysen durchgeführt werden.
Bei Drogenfragestellung
Der Abstinenznachweis bei Drogenfragestellung kann über Haaranalysen oder durch Urinscreenings durchgeführt werden. Für Haaranalysen dürfen max. 6 cm Haarlänge verwertet werden, was einen Abstinenzzeitraum von 6 Monaten entspricht.
In der Regel müssen 12 Monate Drogenabstinenz nachgewiesen werden. Das entspricht mindestens 6 Urinscreenings oder 2 Haaranalysen.

Sonderfall Cannabis

Einen Sonderfall stellt der Konsum von ausschließlich Cannabis dar. Bei gelegentlichem Konsum oder einem so genannten Probierverhalten, kann auch der Nachweis über 6 Monate ausreichend sein. Was als noch gelegentlicher Konsum oder Probierverhalten einzustufen ist, kann nicht eindeutig erklärt werden, da Übergänge fließend sind und die einzelnen Bundesländer hier unterschiedliche Auffassungen haben, ähnlich wie in der Rechtsprechung in Bezug auf die „geringe Menge“ bei Besitz von Cannabis. Hier ist die Abklärung durch den fachkundigen Berater wichtig.



Wie lange kann Alkohol in den Haaren nachgewiesen werden?
Die Haaranalyse kann Alkohol drei und Drogen sechs Monate rückwirkend nachweisen.  Je nachdem, was untersucht werden soll, variiert die Länge der Haarprobe. Beim Alkohol werden maximal drei Zentimeter lange Haare getestet. Die Haarprobe bei Drogen kann bis zu sechs Zentimeter lang sein.

Was ist ein Abstinenznachweis?

In vereinzelten Fällen verlangen die Behörden bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) einen sogenannten Abstinenznachweis. „Abstinenz“ bedeutet so viel wie „Enthaltsamkeit“, „sich von etwas fernhalten“ oder „auf etwas verzichten“. Das Wort „Abstinenz“ stammt von dem lateinischen Begriff „abstinere“ ab.



Wie lange kann man Speed nachweisen?

Substanz    Nachweis der Drogen im Blut    Nachweis der Drogen im Urin
Ecstasy       bis zu 24 Stunden    24 Stunden bis 4 Tage

Kokain         bis zu 24 Stunden    2 bis 4 Tage häufiger Konsum: 2 Wochen bis 22 Tage

LSD             bis zu 24 Stunden    bis zu 4 Tage

Speed         bis zu 24 Stunden    24 Stunden bis 4 Tage


Was kostet eine Haarprobe?
Kosten Haaranalyse Alkohol oder Drogen: Eine Drogen Haaranalyse kostet bei den MPU Stellen zwischen 199,90 € und 299,90 €. Die Kosten für eine Alkohol Haaranalyse (EtG) liegen bei den MPU Stellen zwischen 169,00 € und 275,00 €.
Wie lange dauert es bis Drogen im Haar sind?
Lediglich nach regelmäßigem Konsum von Cannabinoiden ist ein Nachweis bis zu mehreren Wochen im Urin möglich. Die Frist für den Nachweis im Haar wird dagegen nur durch die Länge der Haarprobe eingeschränkt und beträgt bei Drogen standardmäßig 12 cm (12 Monate) und bei Alkohol 3 cm (3 Monate).

Was ist ETG Screening?

Screening-Test zum Nachweis des Alkoholverzichts. ... Sie entscheiden sich für unser EtG-Screening-Programm. EtG (Ethylglucuronid) ist das direkte Stoffwechselprodukt des Alkohols und kann somit als Nachweis vorangegangenen Alkoholkonsums verwendet werden.



Was kostet eine MPU mit allem drum und dran?
Die MPU-Kosten sind daher immer gleich und variieren nicht.
Anlass der MPU    MPU-Kosten (Netto)
Alkohol    338 Euro
Drogen    338 Euro
- inklusive Drogenscreening    466 Euro

Wie lange Abstinenznachweis bei Alkohol?
Beschließen Sie freiwillig, im Rahmen der MPU eine Alkoholabstinenz nachzuweisen, beträgt der Zeitraum in der Regel sechs Monate. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie mindestens viermal zur spontanen Kontrolle.
Wie viel kostet ein drogenscreening?

Die Kosten für ein Drogenscreening mittels Haaranalyse belaufen sich zwischen 180 und 300 Euro. Bei manchen Laboren erzielt der Test auf im Cannabis enthaltenes THC, Kokain oder andere Drogen bei einem Drogenscreening höhere Kosten als ein Alkoholnachweis.



Wie lange ist ein Joint nachweisen?
Je nach Dosierung ist das THC eines Joints durchschnittlich 7 bis 12 Stunden lang im Blut nachweisbar, die Spanne reicht bis 27 Stunden. Das Stoffwechselprodukt THC-COOH ist 3-7 Tage lang nachweisbar, bei regelmäßigem Konsum einige Wochen.

Wie lange kann Speed wirken?

Eine durchschnittliche Dosis liegt zwischen 10- 25mg. Dosisangaben beziehen sich hier auf reines Amphetamin. Die Wirkung von Speed setzt bei oraler Einnahme nach ca. 30 Minuten, nasal konsumiert nach wenigen Minuten ein und kann 6-12 Stunden anhalten. In der Regel bedeutet oraler Konsum eine längere Wirkdauer.



Kann man in den Haaren Alkohol nachweisen?

Die Haaranalyse kann Alkohol drei und Drogen sechs Monate rückwirkend nachweisen. Je nachdem, was untersucht werden soll, variiert die Länge der Haarprobe. Beim Alkohol werden maximal drei Zentimeter lange Haare getestet. Die Haarprobe bei Drogen kann bis zu sechs Zentimeter lang sein.



Was ist ETG im Urin?
Während der Nachweis von ETG in Blut oder Urin zweifelsfrei eine Aufnahme von Alkohol belegt, ist eine Rückrechnung auf die aufgenommene Menge Alkohol aus dem ETG-Wert nicht möglich. Allerdings werden hohe ETG-Werte im Urin nicht durch die Aufnahme geringer Mengen Alkohol verursacht.

Was ist Ethylglucuronid?

Ethylglucuronid (kurz: EtG) ist eine chemische Verbindung, eine natürlich vorkommende zyklische Carbonsäure, ein Derivat der Glucuronsäure. EtG wird in geringen Mengen nach Alkoholkonsum erzeugt und verteilt sich im Körper.



Was ist der CDT wert?

CDT ist die Abkürzung für carbohydratedeficient- (Kohlenhydratdefizientes) Transferrin. Transferrin ist ein Eisentransportierendes Glykoprotein, welches hauptsächlich in der Leber synthetisiert wird und an das zwei Oligosaccaridketten gebunden sind.



Wann ist die MPU verjährt?

MPU Verjährung erst nach 15 Jahren möglich. ... Lässt sich der Betroffene im Straßenverkehr fünf Jahre lang nichts zu Schulden kommen, beginnt im sechsten Jahr eine MPU Verjährungsfrist, die 10 Jahre dauert. Nach Ablauf dieser Frist kann der Führerschein neu beantragt werden.


Was ist eine Begutachtungsstelle für Fahreignung?
Die Begutachtungsstellen für Fahreignung (kurz BfF) führen die in der Fahrerlaubnis-Verordnung geregelte Begutachtung der Fahreignung (MPU) durch. Bis zur Liberalisierung des Arbeitsgebietes im Jahr 2000 war der Begriff „Medizinisch-Psychologische Untersuchungsstelle“ gebräuchlich. Er wird inoffiziell weiter verwendet.
Was ist ein ärztliches Gutachten?
Ärztliches Gutachten zur Fahreignung. ... Ein ärztliches Gutachten kann in vielen verschiedenen Situationen verlangt werden. Vornehmlich ist es für bestimmte Berufsgruppen erforderlich, weshalb es auch manchmal als medizinisches Tauglichkeitszeugnis bezeichnet wird. Ein solches ist zum Beispiel nötig für Piloten.
Was ist idiotentest?
Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) - in der Umgangssprache auch Idiotentest genannt - wird angeordnet, wenn bei einem Alkoholsünder 1,6 Promille oder mehr im Blut nachgewiesen wurden. Den Test absolvieren muss auch, wer wiederholt mit Alkohol am Steuer erwischt worden ist



Was ist ein medizinisches psychologisches Gutachten?
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (abgekürzt: MPU) beurteilt die Fahreignung des Antragstellers. Im Volksmund mit dem herabsetzenden Begriff „Idiotentest“ belegt, lautet die gesetzliche Bezeichnung „Begutachtung der Fahreignung“ (entsprechend: Begutachtungsstelle für Fahreignung).
Welche Strafe bei 1 6 Promille?
Die Promillegrenzen im Überblick
Promillewert    Punkte    Fahrverbot/ Führerscheinentzug
Beim dritten Verstoß    3    Drei Monate Fahrverbot
Ab 1,1 Promille    3    Entzug der Fahrerlaubnis für sechs Monate bis fünf Jahre oder lebenslang
Ab 1,6 Promille    3    Entzug der Fahrerlaubnis für sechs Monate bis fünf Jahre oder lebenslang

Wie lange kann ein Bußgeldbescheid zugestellt werden?
Die Frist für die Zustellung vom Bußgeldbescheid beträgt also drei Monate nach dem Tag der Tat. Wird der Bußgeldbescheid jedoch erst nach der Frist von drei Monaten zugestellt, so ist die zugrunde liegende Tat bereits verjährt – aber nur, sofern die Verjährungsfrist nicht entsprechend verlängert wurde.
Welche Strafe bei 1 3 Promille?
Die Promillegrenzen im Überblick
Promillewert    Punkte    Fahrverbot/ Führerscheinentzug
0,5 bis 1,09 Promille    2    Ein Monat Fahrverbot
Bei wiederholtem Verstoß    2    Drei Monate Fahrverbot
Beim dritten Verstoß    3    Drei Monate Fahrverbot
Ab 1,1 Promille    3    Entzug der Fahrerlaubnis für sechs Monate bis fünf Jahre oder lebenslang

Welche Strafe bei 2 0 Promille?
Die Promillegrenzen im Überblick
Promillewert    Punkte    Fahrverbot/ Führerscheinentzug
0,5 bis 1,09 Promille    2    Ein Monat Fahrverbot
Bei wiederholtem Verstoß    2    Drei Monate Fahrverbot
Beim dritten Verstoß    3    Drei Monate Fahrverbot
Ab 1,1 Promille    3    Entzug der Fahrerlaubnis für sechs Monate bis fünf Jahre oder lebenslang

Wie viel Alkohol Auto fahren?
Nach § 24 a Absatz 1 StVG liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn jemand im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug (nicht: Fahrrad) führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut / Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.
Wie viel Promille darf man auf dem Fahrrad haben?
Für Radfahrer hat das BGH 1986 die absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,7 Promille definiert. In der Rechtsprechung gehen Gerichte heute in der Regel von einem Grenzwert von 1,6 Promille aus. Wer betrunken Fahrrad fährt und dabei mit 1,6 Promille Alkohol oder mehr erwischt wird, kann den PKW-Führerschein verlieren.
Wie viele Promille hat ein Bier?
Kenn dein Limit. Dort geben Sie folgendes ein: Ihr Alter, Ihre Größe, Ihr Gewicht und wann Sie wie viel Alkohol getrunken haben. Laut dem Promillerechner hat ein 80 kg schwerer Mann nach 0,5 Litern Bier einen Promillewert von 0,3. Bei einer 60 kg schweren Frau sind es bereits 0,4 Promille.
Wie teuer ist eine MPU wegen Drogen?
Die MPU-Kosten sind daher immer gleich und variieren nicht.
Anlass der MPU    MPU-Kosten (Netto)
Alkohol    338 Euro
Drogen    338 Euro
- inklusive Drogenscreening    466 Euro

Was kostet MPU wegen Drogen?
Durchschnittlich müssen Betroffene mit reinen MPU Kosten von rund 450,00 Euro rechnen. Hinzu kommen die Kosten für die Beratung und die Vorbereitung. Je nach Ausführlichkeit der Beratung und der Einsicht des Betroffenen, kann die komplette Thematik rasch Kosten von 1.500 Euro und mehr verursachen.
Was kostet ein haartest auf Drogen?
Kosten Haaranalyse Alkohol oder Drogen: Eine Drogen Haaranalyse kostet bei den MPU Stellen zwischen 199,90 € und 299,90 €. Die Kosten für eine Alkohol Haaranalyse (EtG) liegen bei den MPU Stellen zwischen 169,00 € und 275,00 €.




MPU ohne Abstinenznachweis: Sind Alkohol oder Drogen im Spiel?

Ist eine MPU ohne Abstinenznachweis möglich? Führte THC-Konsum zur Untersuchung, besteht eine kleine Chance.
Sind Autofahrer mit mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut unterwegs, droht ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis. Dasselbe gilt für Fahrer, welche mit mehr als 0,3 Promille den restlichen Verkehr gefährden.
Allein die Promillezahl ist allerdings über die Notwendigkeit einer Alkohol-Abstinenz nicht aussagekräftig: Wiederholungstäter müssen schneller einen Abstinenznachweis erbringen. Eingefleischten Trinkern wird mitunter keine Abstinenz abverlangt – die Hürde wäre kaum zu schaffen – sondern „kontrolliertes Trinken“.
Grundsätzlich können Sie keine MPU ohne Abstinenznachweis bestehen, wenn Drogen dazu geführt haben, dass Sie die Untersuchung absolvieren müssen. Eine Ausnahme besteht für gelegentliche Cannabiskonsumenten. Können diese genau darlegen, dass es zu keiner erneuten Fahrt unter THC-Einfluss kommen wird, verzichten MPU-Stellen mitunter auf den Abstinenznachweis.
Auch wenn kein Nachweis gefordert wurde, können Sie ihn freiwillig erbringen. In diesem Fall muss er sich auf lediglich sechs Monate – anstatt auf zwölf – beziehen. So erhöhen Sie Ihre Chance auf eine erfolgreich bestandene MPU – ohne Alkohol-Abstinenznachweis müssen Sie den Verkehrspsychologen anderweitig überzeugen.

Liegt eine Drogen- oder Alkoholsucht vor, wird in der Regel ein Abstinenznachweis gefordert. Bevor Sie diesen erbringen, können Sie an Gesundheitskursen zur Entwöhnung von Suchtmitteln teilnehmen. Einige Krankenkassen zahlen für die Teilnahme an solchen Kursen übrigens sogar einen Bonus. Wie hoch die Krankenkassenprämie bei der MPU ausfällt, können Sie hier nachlesen.


Wenn die MPU nicht ohne gültigen Abstinenznachweis zu meistern ist

Haben Sie ein tiefgehendes Alkoholproblem, können Sie eine MPU ohne Abstinenznachweis bestehen.
Die Anforderungen an einen Alkohol-Abstinenznachweis sind hoch: Ohne gültige Bescheinigung ist die MPU nicht zu schaffen. Achten Sie darauf, folgende Bedingungen zu erfüllen:
•    Halten Sie die Zeiträume ein: In der Regel muss der Abstinenznachweis eine zwölfmonatige Abstinenz von Alkohol bezeugen.
•    Der Nachweis muss von einem Labor ausgestellt werden, welches die Richtlinien zur chemisch-toxikologischen Untersuchung einhält
•    Bei einer zwölfmonatigen Abstinenz müssen Sie mindestens viermal eine Probe abgeben.
Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Bescheinigung. Erscheinen Sie zur MPU, ohne einen entsprechenden Abstinenznachweis vorzulegen, können Sie nicht bestehen.
Abstinenz 6 oder 12 Monate für MPU ausreichend?

Ich möchte hier auf etwas Grundsätzliches eingehen, wenn es um die Entscheidung zu den Nachweiszeiten geht. Diese Frage wird uns von unseren Kunden auch immer wieder gestellt.
Die Frage nach dem nötigen Abstinenzzeitraum ist immer wieder knifflig und führt teilweise zu falschen Entscheidungen in der Vorbereitung auf die MPU. Warum?
Als Betroffener, der in die MPU muss,  wollen viele möglichst schnell wieder einen Führerschein zurückbekommen und vielleicht auch Geld sparen. Also möglichst nur 6 Monate Nachweise der Alkoholabstinenz machen.
Der Vorbereiter oder MPU-Berater möchte Sie gerne als Kunden gewinnen und so versprechen viele, dass ist alles kein Problem bei uns. 6 Monate reichen vollkommen. Viele MPU-Vorbereiter waren nie MPU-Gutachter und ihnen fehlt die Erfahrung als Gutachter. Die Kenntnis der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrteignung und die Beurteilungskriterien für die Diagnostik in der MPU (Einordnung des Falles) ersetzt nicht die Praxis. Wobei ich teilweise den Eindruck hatte, manche Beurteiler kennen beide Werke nicht. Das bedeutet in der Praxis oft, dass Vorbereiter den Fall zu leicht nehmen. Und nicht zu vergessen Vorbereiter werden bei Fehlurteilen nicht zur Rechnenschaft gezogen wie Gutachter. Die Gutachter werden von der MPU-Stelle kontrolliert und vom Bundesamt für Straßenverkehr (BAST). Sie lesen stichprobenartig die Gutachten. Sind nach Einschätzung der BAST zu viele Gutachten positiv ausgefallen (schlapp geprüft), läuft die MPU-Stelle Gefahr ihre Lizenz zu verlieren und damit die Gutachter ihren Job. Das bedeutet, Gutachter müssen die Einschätzung jeden Falles sehr genau vornehmen.
Der hier angesprochene Fall im MPU-Forum bewegt sich zwischen Kontrolliertem Trinken und der Fortgeschrittenen Alkoholproblematik. Im ersten Fall muss derjenige entweder Kontrolliertes Trinken betreiben oder kann sich freiwillig für eine Abstinenz entscheiden. Dafür müsste er nicht einmal Abstinenz nachweisen. Im letzteren Fall der Fortgeschrittenen Alkoholproblematik muss er 12 Monate abstinent sein. Interessanterweise reichen 6 Monate Nachweis derzeit hierfür noch aus. Die restlichen 6 Monate Abstinenz muss man allerdings glaubhaft machen können. Und das gelingt vielen nicht. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass es irgendwann 12 Monate Nachweise sein werden, da es verschärft wird. Analog braucht man nämlich bei der Fortgeschrittener Drogenproblematik jetzt schon 12 Monate Nachweis.
Die MPU-Guterachterin wird zu dem Schluß gekommen sein, dass es sich um eine fortgeschrittene Alkoholproblematik handelt. Die Nachweiszeit von 6 Monaten hat ihr nicht gereicht, da der Kunde die restlichen 6 Monate zu den insgesamt 12 nötigen nicht glaubhaft machen konnte. Deshalb negativ.
Lange Rede, kurzer Sinn. Steht fest, dass Sie abstinent sein müssen, sollten Sie stets auf 12 Monate Nachweise gehen. Alles andere ist riskant, insbesondere wenn Sie nicht sehr gut darstellen können, wie die 12 Monate Abstinenz waren.
Betäubungsmittel / Drogenkonsum – Spezielle Anforderungen
Der Gesetzgeber schreibt eine MPU zum Thema Betäubungsmittel vor,
•    wenn es Hinweise auf Drogenkonsum gibt
•    bei einer Verkehrsauffälligkeit unter Einfluss von Betäubungsmitteln
Man geht davon aus, dass bei solchen Auffälligkeiten die Gefahr besteht, dass Drogenkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr getrennt werden können.
Gutachter sollen bei der MPU in Erfahrung bringen, ab wann und warum es zum Drogenkonsum gekommen war, der letztlich zur Auffälligkeit geführt hatte.
•    Ab wann wurden welche Drogen konsumiert?
•    Wie oft wurden welche Drogen im Laufe der Zeit konsumiert?
•    Wurden verschiedene Drogen (ggf. auch Alkohol) gleichzeitig konsumiert?
•    Wie oft wurde zu der Zeit Alkohol getrunken und wie viel?
Darüber hinaus muss geklärt sein,
•    warum es zum Drogenkonsum gekommen ist
•    warum der Drogenkonsum fortgesetzt wurde, ggf. trotz einer ersten Auffälligkeit
•    warum es zu einer Steigerung oder Veränderung des Drogenkonsums gekommen war
Bei der Begutachtung müssen wir auch prüfen, wie weit sich eine Drogenbeziehung entwickelt hatte.
Damit ist gemeint,
•    ob eine Drogenabhängigkeit entstanden war,
•    ob eine fortgeschrittene Drogenproblematik vorgelegen hatte oder
•    ob eine Drogengefährdung ohne Anzeichen einer fortgeschrittenen Drogenproblematik vorgelegen hatte
•    ob ausschließlich ein gelegentlicher Cannabiskonsum vorgelegen hatte
Von einer Drogenabhängigkeit müssen Gutachter ausgehen, wenn Sie bereits eine Entwöhnungstherapie oder eine vergleichbare (in der Regel suchttherapeutisch unterstützte) Maßnahme durchgeführt haben. Es kann auch sein, dass bei der Begutachtung eine entsprechende Feststellung getroffen werden muss, weil innerhalb der letzten 12 Monate entsprechende Befunde vorgelegen haben. Bei einer Drogenabhängigkeit müssen wir feststellen können, dass eine angemessene Problembewältigung zu einer stabilen Abstinenz geführt hat. Es muss auch Alkoholabstinenz gefordert werden.
Von einer fortgeschrittenen Drogenproblematik müssen Gutachter ausgehen, wenn ein missbräuchlicher Konsum von Suchtstoffen (Substanzmissbrauch nach DSM-IV-TR), ein polyvalentes Konsummuster (verschiedene Drogen, auch gleichzeitig) oder der Konsum hoch suchtpotenter Drogen vorgelegen hatte. Bitte beachten Sie, dass auch bei einem ausschließlich auf Cannabis begrenzten Drogenkonsum von einer fortgeschrittenen Drogenproblematik ausgegangen werden muss, wenn der Konsum auch die Funktion hatte, z. B. Belastungen besser ertragen zu können.
Von einer Drogengefährdung müssen Gutachter ausgehen, wenn häufiger oder gewohnheitsmäßig ausschließlich Cannabis konsumiert wurde und/oder nur gelegentlich eine Droge mit einer höheren Suchtpotenz und Gefährlichkeit als Cannabis.
Von einem ausschließlich gelegentlichen Cannabiskonsum können Gutachter ausgehen, wenn tatsächlich keine Hinweise für eine andere Problematik sprechen.
Abstinenznachweise müssen immer unter forensischen Bedingungen gewonnen werden.
Wie Sie feststellen können, was Sie verändern müssen!
Wenn Sie genau in sich hineinhorchen und vielleicht auch noch berücksichtigen, was andere Menschen Ihnen vielleicht immer mal wieder gesagt haben, dann haben Sie möglicherweise eine erste Idee, was Sie ändern sollten.
Die Meinung von anderen Menschen, denen Sie etwas bedeuten, kann also wichtige Hinweise für Sie bringen. Spezialisierte Ansprechpartner finden Sie auch bei den Drogenberatungsstellen oder bei Diplom-Psychologen, die sich vor allem mit Verkehrspsychologie beschäftigen.
Für uns ist es nicht wichtig, wodurch (ausschließlich eigene Erkenntnis oder Unterstützung durch eine verkehrspsychologische Maßnahme) Sie für sich erkannt haben, was Sie ändern müssen. Wichtig ist, dass Sie für sich zu einer richtigen Entscheidung gekommen sind. Für viele Menschen ist es dabei wichtig, sich von Spezialisten Unterstützung zu holen, weil vier Augen eben mehr sehen als zwei. Wir haben außerdem die Erfahrung gemacht, dass solche Veränderungen bei unseren Kunden mit der Unterstützung durch Spezialisten schneller und effektiver sind.
So oder so:
Sie brauchen einen Überblick über ihren früheren Drogenkonsum und sollten inzwischen ausreichend lange auf Drogen verzichten und uns das auch alles sagen, damit wir es im Gutachten für die Fahrerlaubnisbehörde erklären können.
Zur Dauer von Abstinenznachweisen bei Drogenabhängigkeit:
•    nach Abschluss einer stationäre oder ambulanten Entwöhnung 1 Jahr (Nachsorgekontakte zählen nicht zur Entwöhnungszeit)
•    bei längerer Abstinenz vor einer Therapie – anschließend noch mindestens 6 Monate Abstinenz – die Gesamtdauer der Abstinenz (inkl. etwaiger Klinikaufenthalte) ist in der Regel nennenswert länger als 1 Jahr – nie unter 1 Jahr
•    bei einer ambulanten Langzeitmaßnahme muss der Zeitraum der nachgewiesenen Abstinenz – inkl. ambulante Therapie – nennenswert länger als 1 Jahr sein, davon mindestens 12 Monate seit Beginn der Therapie
•    wurde keine Therapie durchgeführt, muss die Abstinenz nennenswert länger als 1 Jahr sein
Zur Dauer von Abstinenznachweisen bei fortgeschrittener Drogenproblematik:
•    1 Jahr nach Abschluss einer (stationären) suchttherapeutischen Maßnahme
•    Bei einer ambulanten Maßnahme im Anschluss noch mindestens ½ Jahr, insgesamt mindestens 1 Jahr Abstinenz vorlag Abstinenz – der letzte Konsum liegt länger als 1 Jahr zurück
•    Bei Teilnahme an einer ambulanten Langzeitmaßnahme (inkl. der ambulanten Therapie) nennenswert länger als 1 Jahr – 12 Monate seit Beginn der Therapie
Zur Dauer von Abstinenznachweisen bei Drogengefährdung:
•    Hier müssen wir einen Abstinenznachweis über 6 Monate fordern. Wenn „über Jahre regelmäßiger Cannabiskonsum“ stattgefunden hatte, „ist erst durch einen längeren Abstinenzzeitraum eine günstige Voraussetzung für die Stabilität der Verhaltensänderung gegeben.“
Laborbefunde
Bei Fragestellungen zum Thema Drogenkonsum ist in der Regel Drogenabstinenz zu fordern. Es kann sein, dass zusätzlich Alkoholabstinenz zu fordern ist (Hinweise zu Abstinenznachweisen bei Alkohol finden Sie unter Alkohol)
Für Drogenabstinenz bestehen Nachweismöglichkeiten im Blut, Urin und Haar. Nachgewiesen werden können Drogen, Drogenersatzstoffe wie Codein und Diazepam und deren Abbauprodukte.
•    Bei Auffälligkeiten im Straßenverkehr wird der Nachweis über Blut (zum Nachweis einer akuten Drogenbeeinflussung) und teilweise über Urin gewählt.
•    Urin-Drogenscreening am Tag der Begutachtung

Bei einer Begutachtung wegen Drogen wird am Untersuchungstag immer ein Drogenscreening im Urin als ergänzende Bestätigung einer bereits im Vorfeld hinreichend plausibel belegten Drogenabstinenz durchgeführt. Das gehört zum Untersuchungsumfang.
•    Drogenfreiheitsnachweise über geforderte Zeiträume

Beachten Sie bitte, dass das Ende von Drogenfreiheitsnachweisen und der MPU-Termin möglichst zeitnah organisiert werden können.

Zeitnah heißt, dass zwischen einer letzten Kontrolle und einem MPU-Termin nicht mehr als 4 Monate vergangen sein dürfen und es muss plausibel sein, warum es zu der Verzögerung gekommen war. (z. B.: rechtzeitige Antragstellung durch Sie, aber Verzögerung der Aktenübersendung durch die Behörde)

Wenn der plausible Zeitraum seit der letzten Kontrolle länger als 4 Monate ist, dann muss noch ein aktueller Abstinenznachweis geführt werden, um die Abstinenz bestätigen zu können „(Urinanalyse mit 3 Kontrollen in 4 Monaten oder eine Haaranalyse eines 3 cm langen Segments)“.

Schließen Sie rechtzeitig vor einer MPU einen Vertrag über Drogenscreenings aus Urin ab, bei dem zuverlässig forensische Bedingungen eingehalten werden. Damit können Sie bei der MPU Drogenfreiheit belegen.
Wenn es möglich ist, einen Drogenfreiheitsnachweis im Haar zu führen, dann kann das bei der MPU hilfsweise eingesetzt werden. Dem Drogenfreiheitsnachweis im Urin ist immer der Vorzug zu geben, weil der Nachweis sicherer ist.
•    Warum werden Drogenfreiheitsnachweise im Urin durchgeführt?

Solche Nachweise werden gewählt, um zu prüfen, ob Drogenkonsum vorgelegen hat und welche Drogen konsumiert wurden. Ein Nachweis von Drogen und deren Abbauprodukten im Urin ist länger möglich, weil sich im Urin solche Stoffe konzentrieren. Das liegt daran, weil die Nieren permanent Blut filtern und alles herauslösen, was dem Körper schaden kann. Dabei wird das Blut immer wieder gefiltert und alle Drogenabbauprodukte werden letztlich in einer kleinen Flüssigkeitsmenge – also konzentriert – als Urin ausgeschieden.

Weil Nieren permanent arbeiten, kann man permanent nachweisen, ob noch Drogen konsumiert worden sind.
•    Drogenfreiheitsnachweise im Haar können eingesetzt werden, um in die Vergangenheit zu schauen. Haaranalysen können bei bestimmten Substanzen nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden und es kann sein, dass Haarbehandlungen (Färbungen und Tönungen) dazu führen, dass eine Verwertbarkeit gar nicht mehr möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass eine Haaranalyse als Drogenfreiheitsnachweis jeweils nur über 6 cm (= 6 Monate) anerkannt werden kann. Das heißt, für einen Drogenfreiheitsnachweis für 1 Jahr müssen 2 Haaranalysen im Abstand von 6 Monaten durchgeführt werden.

Mit der Einführung der 3. Auflage der Beurteilungskriterien ab dem 01.05.2014 gelten diese neuen Bedingungen für Haaranalysen. Auf der Grundlage eines ministeriellen Erlasses werden wir aber bis Dezember 2014 noch Haaranalysen mit 12 cm Länge verwerten können. Wir gehen davon aus, dass das ab Januar 2015 nicht mehr möglich sein wird.

Klären Sie rechtzeitig vor einer MPU, ob man mit einer Haaranalyse bei Ihnen für die Vergangenheit Drogenfreiheit nachweisen kann.
Man muss im Einzelfall überlegen, ob sich die Investitionen lohnen.
Alkohol - Spezielle Anforderungen
Der Gesetzgeber schreibt eine MPU zum Thema Alkohol vor,
•    bei einer ersten Trunkenheitsfahrt ab 1,1 ‰* bzw. 1,6 ‰ Blutalkoholkonzentration oder
•    bei 2 Alkoholauffälligkeiten im Straßenverkehr (unabhängig von der Blutalkoholkonzentration).
* Diese Regelung wurde bereits von einigen Bundesländern umgesetzt, wird aber noch nicht bundeseinheitlich so gehandhabt - es liegt jedoch eine entsprechende Empfehlung des Verkehrsgerichtstags aus dem Jahr 2016 vor. (Stand: März 2016)
Man geht davon aus, dass hinter solchen Auffälligkeiten ein Alkoholkonsum besteht, der nicht mehr normal ist.
Gutachter sollen bei der MPU in Erfahrung bringen, ab wann und warum ein problematischer Alkoholkonsum entstanden war, der letztlich zur Auffälligkeit geführt hatte.
•    Ab wann wurde zu viel Alkohol getrunken?
•    Wie viel wurde jeweils getrunken?
•    Wie viel wurde maximal getrunken?
•    Wie oft war es zu solchen Höchstmengen gekommen?
•    Warum wurde so viel Alkohol getrunken?
Bei der Begutachtung sollen wir prüfen, wie weit sich der frühere Alkoholkonsum entwickelt hatte. Damit ist gemeint,
•    ob eine Alkoholabhängigkeit entstanden war
•    ob – ohne Alkoholabhängigkeit – ein dauerhafter Alkoholverzicht zu fordern ist oder
•    ob eine Alkoholgefährdung vorgelegen hatte, bei der kontrolliertes Trinken als Veränderung ausreicht
Von einer Alkoholabhängigkeit müssen Gutachter ausgehen, wenn bereits eine Alkoholentwöhnungstherapie oder eine vergleichbare (in der Regel suchttherapeutisch unterstützte) Maßnahme (stationär oder ambulant) durchgeführt wurde. Bei einer Alkoholabhängigkeit sollen wir feststellen können, dass eine angemessene Problembewältigung zu einer stabilen Alkoholabstinenz geführt hat.
Wie lang muss ein Abstinenznachweis bei Alkoholabhängigkeit für eine MPU sein:
•    nach Abschluss einer stationären oder ambulanten Entwöhnung 1 Jahr.
•    bei längerer Abstinenz vor einer suchttherapeutischen Maßnahme – anschließend noch mindestens 6 Monate Abstinenz – die Gesamtdauer der Abstinenz „(inkl. Therapiephase)“ ist in der Regel nennenswert länger als 1 Jahr – nie unter 1 Jahr
•    bei einer ambulanten Langzeitmaßnahme muss der Zeitraum der nachgewiesenen Abstinenz (z. B. durch ETG) – inklusive ambulanter Therapie – nennenswert länger als 1 Jahr sein – davon mindestens 12 Monate im Zeitraum seit Beginn der Therapie
•    wurde keine Therapie durchgeführt, muss die Abstinenz nennenswert länger als 1 Jahr sein
Wie lang muss ein Abstinenznachweis bei einer fortgeschrittenen Alkoholproblematik sein, ohne dass von einer Alkoholabhängigkeit auszugehen ist:
•    Von einem ausreichend langen Alkoholverzicht kann in der Regel nach 1 Jahr ausgegangen werden, jedoch nicht unter 6 Monaten.
•    Für den Zeitraum der angegebenen Abstinenz sollen Laborbefunde (ETG) vorliegen.

Beachten Sie bitte, dass das Ende von Alkoholfreiheitsnachweisen und der MPU-Termin möglichst zeitnah organisiert werden können.

Zeitnah heißt, dass zwischen einer letzten Kontrolle und einem MPU-Termin nicht mehr als 4 Monate vergangen sein dürfen und es muss plausibel sein, warum es zu der Verzögerung gekommen war (beispielsweise rechtzeitige Antragstellung durch Sie, aber Verzögerung der Aktenübersendung durch die Behörde).

Wenn der plausible Zeitraum seit der letzten Kontrolle länger als 4 Monate ist, dann muss noch ein aktueller Abstinenznachweis geführt werden, um die Abstinenz bestätigen zu können „(Urinanalyse mit 3 Kontrollen in 4 Monaten oder eine Haaranalyse eines 3 cm langen Segments“).
Wie lange muss ein kontrollierter Alkoholkonsum bestehen:
•    Es soll bereits zur Gewohnheitsbildung in der Verhaltensänderung gekommen sein – in der Regel ist ein mehrmonatiger Zeitraum zu fordern – in der Begutachtung wird die Veränderung über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten gefordert.
•    Wenn aktuell eine Trinkpause eingehalten wird, die zeitlich begrenzt ist, sollen eindeutige Vorstellungen bestehen, wie, bei erneutem Alkoholkonsum, dauerhaft nur noch kontrolliert getrunken werden kann.
Laborbefunde
Im Vorfeld der MPU müssen Nachweise dann erbracht werden, wenn Abstinenz zu fordern ist.
Früher erfolgte die Abstinenzkontrolle anhand von Blutbefunden, insbesondere den Leberwerten (und hierbei vor allem die Gamma-GT), dem Blutbild, genauer dem MCV-Wert und gegebenenfalls dem CDT.
Diese Marker können nicht zwischen einem mäßigen Alkoholkonsum und einer Alkoholabstinenz unterscheiden, sondern nur hohen Alkoholkonsum anzeigen. Im manchen Fällen reagieren Leberwerte trotz hohem Alkoholkonsum nicht mit einem Anstieg. Die Leberwerte und der MCV-Wert können auch bei zahlreichen anderen Ursachen (Medikamenteneinnahmen, bestimmte Krankheiten) ansteigen.
Deshalb wird heutzutage zur Bestätigung von Alkoholabstinenz ein neuartiger Alkoholmarker eingesetzt, der aus dem Urin gewonnen wird. Es handelt sich um ein Stoffwechselprodukt des Alkohols, das Ethylglucuronid, kurz ETG genannt. Dieses wird nur wenige Tage nach dem Alkoholkonsum ausgeschieden und muss deshalb im Rahmen eines Kontrollprogramms nach unvorhersehbarer, kurzfristiger Einbestellung gewonnen werden. Wenn ein Mensch Alkohol getrunken hat, kann man das ETG finden. Hat er keinen Alkohol getrunken, dann findet man das ETG nicht. Der Nachweis einer Alkoholabstinenz kann also nur über ETG aus Urin oder Haaren geführt werden. Mit einer Haaranalyse kann man in die Vergangenheit blicken. Wir weisen darauf hin, dass man mit einer Haaranalyse auf ETG nur einen Abstinenznachweis von 3 Monaten erfassen kann.
Bei kontrolliertem Alkoholkonsum ist es wichtig vor der MPU Leberwerte und/oder CDT alle 1 – 2 Monate kontrollieren zu lassen, weil damit Angaben zu mäßigen Trinkmengen glaubhaft unterstützt werden. Solche Laborkontrollen können Sie von Ihrem Hausarzt durchführen lassen.
Bei der MPU wegen Alkohol werden die Leberwerte immer bestimmt.
Wenn Sie also deshalb eine MPU brauchen, dann lassen Sie Ihre Werte bereits vorher durch den Hausarzt bestimmen und klären Sie ab, ob die Werte im Normbereich liegen. Wenn das nicht so ist, kann Ihr Arzt abklären, woran es liegt. Wenn es nicht am Alkohol liegt, dann ist es wichtig, dass Sie den Befund bei der Begutachtung mitbringen, damit wir den Grund für erhöhte Leberwerte erfahren und entsprechend Alkohol als Ursache ausschließen können.
Um den Abstinenznachweis sicher in ihrem Gutachten verwerten zu können, müssen bei Nachweisen im Urin forensische Bedingungen eingehalten werden.
Sie können solche sicheren Nachweise bei den Begutachtungsstellen von IBBK GmbH durchführen lassen.
Wie Sie feststellen können, was Sie verändern müssen!
Wenn Sie genau in sich hineinhorchen und vielleicht auch noch berücksichtigen, was andere Menschen Ihnen vielleicht immer mal wieder gesagt haben, dann haben Sie möglicherweise eine erste Idee, was Sie ändern sollten.
Die Meinung von anderen Menschen, denen Sie etwas bedeuten, kann also wichtige Hinweise
für Sie bringen.
Es kann auch nützlich sein, wenn Sie Ihren Arzt fragen, wie er Ihren Alkoholkonsum beurteilt und was er Ihnen rät.
Spezialisierte Ansprechpartner finden Sie auch bei niedergelassenen Diplom-Psychologen, die sich vor allem mit Verkehrspsychologie beschäftigen oder bei den Alkoholberatungsstellen.
Für uns als Gutachter ist es nicht wichtig, wodurch (ausschließlich eigene Erkenntnis oder Unterstützung durch eine verkehrspsychologische Maßnahme) Sie für sich erkannt haben, was Sie ändern müssen.
Wichtig ist, dass Sie für sich zu einer richtigen Entscheidung gekommen sind.
Für viele Menschen ist es dabei wichtig, sich von Spezialisten Unterstützung zu holen, weil vier Augen eben mehr sehen als zwei. Wir haben außerdem die Erfahrung gemacht, dass solche Veränderungen bei unseren Kunden mit der Unterstützung durch Spezialisten schneller und effektiver sind.
So oder so:
Sie brauchen einen Überblick über ihren früheren Alkoholkonsum und sollten zum Zeitpunkt der MPU ausreichend lange und ausreichend verändert mit Alkohol umgehen (Alkoholabstinenz oder kontrolliertes Trinken).
Und dann sollten Sie uns das auch alles mitteilen, damit wir es im Gutachten für die Fahrerlaubnisbehörde erklären können.
Verkehrsauffälligkeiten/Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr – Spezielle Anforderungen
In § 11 FeV hat der Gesetzgeber verfügt:
„(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,
[…]
4. bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften,
5. bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen,
6. bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung steht, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder die erhebliche Straftat unter Nutzung eines Fahrzeuges begangen wurde,
7. bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen, […]“
Zum Entscheidungshintergrund des Gesetzgebers
Man hat die Erfahrung gemacht, dass viele, die so aufgefallen sind, ihr Verhalten nicht ändern. Wenn also auch künftig damit gerechnet werden muss, dass es wieder zu Auffälligkeiten und damit zu Gefährdungen im Straßenverkehr kommen kann, darf die Behörde eine Fahrerlaubnis nicht belassen bzw. nicht neu erteilen.
Aus statistischen Untersuchungen weiß man aber, dass eben nicht alle wieder auffallen und damit kommen wir zum Aufgabenbereich der MPU. Gutachter sollen für die Behörde klären, ob Sie über die Auffälligkeit(en) ausreichend nachgedacht haben, ob die Auseinandersetzung zur Klärung der Ursachen geführt hat und ob es praktikable Vorsätze gibt, mit denen künftig eine angepasste und auffallensfreie Verkehrsteilnahme sichergestellt werden kann. Also bietet die Begutachtung die Möglichkeit, Argumente gegen die Eignungsbedenken in Erfahrung zu bringen und im Gutachten gegenüber der Behörde zu vermitteln.
Konkret heißt das, Gutachter sollen bei der MPU in Erfahrung bringen, ab wann und warum es überhaupt zu solchen Auffälligkeiten/Straftaten gekommen war und ggf. warum es wiederholt zu entsprechenden Auffälligkeiten gekommen war.
•    Warum kam es ab einem bestimmten Zeitpunkt zu Verkehrsauffälligkeiten?
•    Gibt es irgendwelche Hinweise auf Veränderungen im Lebensablauf (beruflich, privat), die einen Einfluss auf das Verhalten im Straßenverkehr gehabt haben? Worin bestand der Einfluss aus solchen Veränderungen?
•    Welche Vorsätze – zur Vermeidung erneuter Auffälligkeiten – hatte es zwischenzeitlich gegeben?
•    Warum ist es trotzdem und ggf. wiederholt zu erneuten Auffälligkeiten gekommen?
•    Wenn früher Maßnahmen wie Aufbauseminare, Verkehrspsychologische Beratung nach § 71 FeV, Schulungskurse, etc. durchgeführt wurden, welchen Nutzen (neue Strategien zur Vermeidung von Verkehrsauffälligkeiten) hatten sie? Wenn es erneut zu Verkehrsauffälligkeiten gekommen war, warum?
•    Wenn bereits Maßnahmen zur Aufarbeitung (z. B. verkehrspsychologische Therapie) durchgeführt wurden, welchen Nutzen hatten sie?
•    Wie wird künftig sichergestellt, dass es nicht wieder zu entsprechenden Auffälligkeiten kommt?
Wie Sie feststellen können, was Sie verändern müssen!
Wenn Sie genau in sich hineinhorchen und vielleicht auch noch berücksichtigen, was andere Menschen Ihnen vielleicht immer mal wieder gesagt haben, dann haben Sie möglicherweise eine erste Idee, was Sie ändern sollten.
Die Meinung von anderen Menschen, denen Sie etwas bedeuten, kann also wichtige Hinweise für Sie bringen. Spezialisierte Ansprechpartner finden Sie auch bei Diplom-Psychologen, die sich auf Verkehrspsychologie spezialisiert haben.
Warum ist die Unterstützung durch einen Spezialisten nützlich? Wir haben außerdem die Erfahrung gemacht, dass solche Veränderungen bei unseren Kunden mit der Unterstützung durch Spezialisten schneller und effektiver sind.
Für uns ist es aber nicht wichtig, wodurch (ausschließlich eigene Erkenntnis oder Unterstützung durch eine verkehrspsychologische Maßnahme) Sie für sich erkannt haben, was Sie ändern müssen. Wichtig ist, dass Sie für sich zu einer richtigen Entscheidung gekommen sind.
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