Weil wir wie Lotsen mit Ihnen zusammenarbeiten wollen.
Ein Lotse ist in der Seefahrt ein erfahrener Nautiker mit mehrjähriger praktischer Erfahrung, der bestimmte Gewässer so gut kennt, dass er den Kapitän sicher durch Untiefen und vorbei an Schifffahrtshindernissen geleiten kann.
Er übt seine Tätigkeit als Berater des Kapitäns aus, der allerdings stets die Verantwortung für sein eigenes Schiff trägt.
Ihre ganz persönliche Herausforderung.
Möglicherweise aber auch der Beginn einer positiven Veränderung in Ihrem Leben!
Wir wollen vor allem informieren, Missverständnisse beseitigen und Ihnen die Ängste nehmen.
Die MPU ist kein Kinderspiel, aber auch keine Raketen-Wissenschaft!
Ausgangs-Situation:
Den Antrag bekommen Sie bei Ihrer Wohnsitzbehörde (Rathaus). Dort geben Sie Ihren Antrag persönlich mit allen Unterlagen ab. Ihr künftiger Kartenführerschein beinhaltet Ihre Unterschrift, die Sie bereits bei der Antragstellung leisten müssen.
Grundsätzliches:
Der Antrag kann bereits 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist eingereicht werden. Es wird empfehlen, diese Möglichkeit zu nutzen.
Das Gericht entscheidet im Strafverfahren nicht darüber, ob Sie nach Ablauf der Sperrfrist die Fahrerlaubnis neu erteilt bekommen können. Es ist vielmehr Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde zu prüfen, ob alle Voraussetzungen für eine Neuerteilung, insbesondere Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, vorliegen. Die Prüfung Ihrer Fahreignung muss sich auf alle körperlichen, geistigen und charakterlichen Umstände erstrecken.
Da die Entscheidung, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Fahrerlaubnis neu erteilt werden kann, sehr von der jeweiligen individuellen Sachlage abhängig ist, sind detailliertere Informationen - insbesondere auch zur Bearbeitungszeit für Ihren Antrag - an dieser Stelle nicht möglich. Eine fundierte Beratung durch die Mitarbeiter der Fahrerlaubnis-Behörde erfolgt im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags, wenn alle benötigten Registerauskünfte sowie gerichtlichen Entscheidungen vorliegen und geprüft wurden.
Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
Ein behördliches Führungszeugnis (das Führungszeugnis beantragt Ihre Wohnsitzbehörde für Sie)
Akteneinsicht zur MPU Vorbereitung
Wenn Sie sich auf eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung vorbereiten möchten, sollten Sie im Vorfeld bei Ihrer zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde / Führerscheinstelle) eine Akteneinsicht verlangen. In Ihrer Führerscheinakte finden Sie fast alle wichtigen Informationen für Ihre MPU. So sind dort z.B. Trunkenheitsfahrten, Drogenfahrten oder Geschwindigkeitsverstöße vermerkt. Ihre Führerscheinakte liegt auch am Tag der MPU den Gutachtern vor und wird von diesen genauestens analysiert. Sie sollten sich also vorab selbst ein Bild von Ihrer Akte gemacht haben, damit Sie auf alle Fragen vorbereitet sein können. Es ist immer schlecht, wenn der Gutachter mehr über Sie weiß als Sie selbst. Auch im Rahmen der MPU Vorbereitung sind die Informationen aus der Führerscheinakte wichtig.
Behörde gewährt Einblick in die Führerscheinakte
Ihre zuständige Behörde wird Ihnen in der Regel eine Akteneinsicht gewähren. Auch dürfen Sie meist Kopien der Unterlagen anfertigen. Da diese Kopien allerdings recht teuer sind, rate ich meinen Klienten stets, Fotografien mit dem Smartphone anzufertigen. So können Sie in recht kurzer Zeit die gesamte Akte abfotografieren und zu Hause oder zusammen mit Ihrem Berater in Ruhe die wichtigen Dokumente sichten und unwichtige Dokumente ggf. löschen.
Mein Tipp: Achten Sie bei den Fotografien darauf, dass die Kamera scharf gestellt ist das gesamte Dokument fotografiert wird. Sonst sind die Unterlagen unter Umständen nicht gut lesbar oder es fehlen wichtige Informationen, weil diese an den Rändern „abgeschnitten“ wurden.
Ihre zuständige Behörde hängt von Ihrem Wohnsitz ab. Sie finden die für Sie zuständige Stelle am besten mit einer Internetsuche nach „Führerscheinstelle“ oder „Fahrerlaubnisbehörde“. Auch „Führerschein beantragen“ oder „Neuerteilung“ führt oft zum gewünschten Ergebnis. Dann sollten Sie am besten vorab per E-Mail oder Telefon klären, ob und wann Sie für eine Akteneinsicht vorbeikommen können. Manche Behörden möchten, dass Sie im Voraus einen Termin vereinbaren, bei anderen können Sie einfach vorbeikommen.
Sollten Sie vor Kurzem umgezogen sein, ist es gut möglich, dass Ihre Akte noch bei der Behörde Ihres alten Wohnsitzes liegt. Hier sollten Sie rechtzeitig aktiv werden, damit die Akte von der alten zur neuen Behörde übersandt wird. So vermeiden Sie auch unnötige Wartezeiten vor der MPU, wenn Sie Ihren Antrag auf Neuerteilung stellen.
Für die Alsolvierung Ihrer MPU können Sie sich eine zugelassene Begutachtungsstelle, ggfs. auch in anderen Bundesländern, aussuchen. Dies ist auch deswegen möglich, da sich alle zugelassenen Begutachtungsstellen an die Leitlinien und die offiziellen Beurteilungskriterien der DGVP und DGVM zu halten haben sowie unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Straßenwesen stehen.
Begutachtungsstelle für Fahreignung der
Npima-mpu GmbH
Sendlinger Straße 24
80331 München
eTel.: 089 / 32166760
Begutachtungsstelle für Fahreignung des
uDEKRA e.V. Dresden
Bayerstraße 15
80335 München
eTelefon: 089 / 54479380
Begutachtungsstelle für Fahreignung der
rProSecur GmbH
Schwanthalerstraße 32
80336 München
Telefon: 089 / 45205678
Begutachtungsstelle für Fahreignung der
TTÜV SÜD Life Service GmbH
exGoethestraße 4
t80336 München
Telefon: 089 / 54542850
Begutachtungsstelle für Fahreignung der
ias Aktiengesellschaft
Lothstraße 19
80797 München
Telefon: 089 / 121146170
Begutachtungsstelle für Fahreignung der
ABV Gesellschaft für Angewandte Betriebspsychologie und Verkehrssicherheit mbH
Schönstraße 12a
81543 München
Telefon: 089 / 21588604
Begutachtungsstelle für Fahreignung der
pima-mpu GmbH
Candidplatz 13
81543 München
Telefon: 089 / 65308547
Begutachtungsstelle für Fahreignung der
AVUS GmbH
Weißenburger Straße 43
81667 München
Telefon: 089 / 4895660
Begutachtungsstelle für Fahreignung der
TÜV SÜD Life Service GmbH
Münchener Straße 27
83022 Rosenheim
Telefon: 08031 / 359008
Begutachtungsstelle für Fahreignung der
TÜV SÜD Life Service GmbH
Altstadt 362
84028 Landshut
Telefon: 0871 / 9236410
Begutachtungsstelle für Fahreignung der
BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH
Zentrum Mühldorf
Trausnitzstraße 11
84453 Mühldorf
Telefon: 08631 / 1847463
Begutachtungsstelle für Fahreignung der
ias Aktiengesellschaft
Am Stein 9
85049 Ingolstadt
Telefon: 0841 / 88655330
Begutachtungsstelle für Fahreignung der
TÜV SÜD Life Service GmbH
Am Stein 7
85049 Ingolstadt
Telefon: 0841 / 88135711
Begutachtungsstelle für Fahreignung der
BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH
Vöttinger Straße 2a
85354 Freising
Telefon: 0991 / 36281060
Begutachtungsstelle für Fahreignung der
pima-mpu GmbH
Schaezlerstraße 2
86150 Augsburg
Telefon: 0821 / 2461636
Begutachtungsstelle für Fahreignung der
TÜV SÜD Life Service GmbH
Halderstraße 16
86150 Augsburg
Telefon: 0821 / 3432911
Begutachtungsstelle für Fahreignung der
AVUS GmbH
Hindenburgstraße 2b
86807 Buchloe
Telefon: 08241 / 960 0242
Begutachtungsstelle für Fahreignung der
TÜV SÜD Life Service GmbH
Bodmanstraße 4
87435 Kempten
Telefon: 0831 / 5215410
Begutachtungsstelle für Fahreignung der
TÜV SÜD Life Service GmbH
Haußmannstraße 4
87700 Memmingen
Telefon: 08331 / 92508511
Begutachtungsstelle für Fahreignung der
TÜV SÜD Life Service GmbH
Friedhofstraße 9
88212 Ravensburg
Telefon: 0751 / 3594811
Begutachtungsstelle für Fahreignung der
pima-mpu GmbH
Neue Straße 22
89073 Ulm
Telefon: 0731 / 1537573
Begutachtungsstelle für Fahreignung der
TÜV SÜD Life Service GmbH
Hirschstraße 22
89073 Ulm
Telefon: 0731 / 3793480
Begutachtungsstelle für Fahreignung der
pima-mpu GmbH
Marienstr. 2
90402 Nürnberg
Telefon: 0911 / 4319803
Begutachtungsstelle für Fahreignung der
TÜV SÜD Life Service GmbH
Königstorgraben 7
90402 Nürnberg
Telefon: 0911 / 9446711
Begutachtungsstelle für Fahreignung der
AVUS GmbH
Ritter-von-Schuh-Platz 3
90459 Nürnberg
Telefon: 0911 / 9944007
Begutachtungsstelle für Fahreignung der
IBBK GmbH
Pillenreuther Straße 14
90459 Nürnberg
Telefon: 0911 / 4392747
Begutachtungsstelle für Fahreignung des
TÜV Thüringen e.V.
Henkestraße 78a
91052 Erlangen
Telefon: 09131 / 9779280
Begutachtungsstelle für Fahreignung der
TÜV SÜD Life Service GmbH
Schillerstraße 13
92637 Weiden
Telefon: 0961 / 4163119
Begutachtungsstelle für Fahreignung der
TÜV SÜD Life Service GmbH
Friedensstr. 6
93047 Regensburg
Telefon: 0941 / 5867710
Begutachtungsstelle für Fahreignung der
pima-mpu GmbH
Paracelsusstraße 1
93053 Regensburg
Telefon: 0941 / 3820384
Begutachtungsstelle für Fahreignung der
TÜV SÜD Life Service GmbH
Ludwigstraße 2
94032 Passau
Telefon: 0851 / 9313810
Begutachtungsstelle für Fahreignung der
BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH
Ulrichsberger Straße 17
94469 Deggendorf
Telefon: 0991 / 36281061
Begutachtungsstelle für Fahreignung der
TÜV SÜD Life Service GmbH
Zieglerstraße 2b
94469 Deggendorf
Telefon: 0991 / 2979170
Begutachtungsstelle für Fahreignung der
TÜV SÜD Life Service GmbH
Wittelsbacherring 10
95444 Bayreuth
Telefon: 0921 / 7599550
Begutachtungsstelle für Fahreignung der
TÜV SÜD Life Service GmbH
Ludwigstraße 25
96052 Bamberg
Telefon: 0951 / 29605981
Begutachtungsstelle für Fahreignung des
TÜV Thüringen e.V.
Löwenstraße 13
96450 Coburg
Telefon: 09561 / 2313731
Begutachtungsstelle für Fahreignung der
pima-mpu GmbH
Haugerring 6
97070 Würzburg
Telefon: 0931 / 3532299
Begutachtungsstelle für Fahreignung der
TÜV SÜD Life Service GmbH
Bahnhofstraße 11
97070 Würzburg
Telefon: 0931 / 3213611
Begutachtungsstelle für Fahreignung des
TÜV Thüringen e.V.
Kaiserstraße 15
97070 Würzburg
Telefon: 0931 / 35986178
Begutachtungsstelle für Fahreignung der
TÜV SÜD Life Service GmbH
Fischerrain 2
97421 Schweinfurt
Telefon: 09721 / 5415311
Begutachtungsstelle für Fahreignung des
TÜV Thüringen e.V.
Bahnhofsplatz 1
97424 Schweinfurt
Telefon: 09721 / 476250
Begutachtungsstelle für Fahreignung der
TÜV SÜD Life Service GmbH
Daimlerstraße 7
97980 Bad Mergentheim
Telefon: 07931 / 9883210
MPU-Lotsen München
und Prien (Chiemsee)
E-Mail: info@mpu-lotsen-muenchen.de oder
Telefon:
0172-76 60 317