DAS PSYCHOLOGISCHE GESPRÄCH


Das psychologische Gespräch hat fast immer das größte Gewicht für das Ergebnis einer MPU.
 
Daher einige wichtige Informationen vorab:
  • Psychologische Gutachter beurteilen nicht im luftleeren Raum oder nach Sympathie oder Tageslaune. In Begutachtungs-Leitlinien und Beurteilungskriterien ist für alle festgeschrieben, wann welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit ein Gutachten positiv werden kann. Wir haben für Sie zu den häufigsten Fragestellungen (Alkohol, Drogen, Verkehrsauffälligkeiten etc.) ausgeführt, wann welche Bedingungen erfüllt werden müssen.>>>zu den Begutachtungsleitlinien (Hypothesen)
  • Es ist sinnlos, Antworten auf Begutachtungsfragen auswendig zu lernen. Gutachter sind speziell ausgebildete Psychologen, die sich nicht von vorformulierten Antworten beeindrucken lassen. Echte Verhaltensänderungen sind gefragt.
  • Bevor der Gutachter das Gespräch mit Ihnen beginnt, hat er sich ihre Führerscheinakte angeschaut. Der Akteninhalt ist für den Gutachter eine wesentliche Gesprächsgrundlage.
  • Es gibt für ein MPU-Gespräch keinen festen Fragenkatalog! Es gibt auch keinen fest vorgeschriebenen Gesprächsablauf, da entwickelt jeder Gutachter mit der Zeit seinen eigenen Stil. Das heißt aber nicht das da jeder machen kann was er will, die Hinweise zu den Regeln für die Begutachtung finden sie hier
    Natürlich geht es oft um ähnliche Themenbereiche (z.B. Alkohol), so dass sich häufig wiederkehrende Fragen (z.B. Trinkmenge bei der Auffälligkeit) ergeben. Aber jeder Vorfall ist ein Einzelfall und jeder Mensch hat seine eigene Lebensgeschichte. Daher kann man für ein MPU Gespräch kein Standardfragenkatalog erstellen, die Fragen ergeben sich aus dem Gespräch heraus. Und wenn Ihnen jemand einen MPU-Fragenkatalog anbietet, kann dieser nie Ihr MPU-Gespräch genau widerspiegeln. Ich halte es für sinnvoller und zielführender, sich mit den hinter den Fragen stehenden Themenbereichen auseinander zu setzen. Dann brauchen sie keinen Fragenkatalog als Vorbereitungshilfe.
  • Das psychologische Gespräch gliedert sich im Wesentlichen in 3 Teile:
  • Diagnose (was war los, was war das frühere Problem (Alkohol, Drogen, Verkehr)?,w ie groß ist das frühere Problemausmaß? (z.B. Neugierkonsum, Missbrauch, Abhängigkeit),  wsas waren die Auslöser und Problemursachen (sowohl äußere Umfeldfaktoren als auch in der eigenen Person liegende Ursachen)
  • Veränderung (welche Veränderung ist aufgrund der Diagnose zu fordern? (Trinkmengenreduktion, Abstinenz, Überdenken von Einstellungen), welche unterstützenden Maßnahmen sind für die Veränderung angebracht?,(Entzugstherapie, psychologische Gespräche, reicht eine Einstellungsänderung durch selber darüber nachdenken), haben unterstützende Maßnahmen stattgefunden?, waren die Maßnahmen Problemangemessen?, haben diese zu einer angemessenen Veränderung geführt?
  • Stabilisieurng (eit wann besteht die Veränderung?, ist sie schon ausreichend lange erprobt? (Stichwort Abstinenzdauer/Abstinenzbelege), was stabilisiert die Veränderung? (Veränderungen in der eigenen Person und im Lebensumfeld), woran erkenne ich Gefahrensituationen, wie gehe ich gut und erfolgreich damit um?, falls das alte Verhalten wieder auftaucht (Rückfall) was mache ich dann um es schnellstmöglich wieder abzustellen/in den Griff zu kriegen?
Um Ihr Verhalten richtig einordnen zu können, muss der Psychologe Ihre ganze Persönlichkeit kennen. Daher werden Ihnen zunächst Fragen zum Lebenslauf (Elternhaus, Ausbildung, Beruf, Familienstand, Kinder, finanzielle Verhältnisse, Trinkgewohnheiten, Operationen, etc.) gestellt. Anschließend erörtern Sie gemeinsam mit dem Psychologen Ablauf und Ursachen etwaiger Gesetzesverstöße und die von Ihnen daraus gezogenen Lehren.
 
Besonderheit bei Alkohol- und Drogendelikten
 
 Damit der Gutachter beurteilen kann, ob von Ihrem Umgang mit Alkohol oder Drogen kein Risiko für die Verkehrsteilnahme mehr ausgeht, werden

  •  Ihr Alkohol- oder Drogenkonsum der Vergangenheit und Gegenwart eingehend besprochen
  •  Ihre Überlegungen für Ihren zukünftigen Umgang mit Alkohol oder Drogen und  Ihre Vorkehrungen zum Schutz vor einem Rückfall in die früheren Verhaltensweisen erörtert.

Besonderheit bei verkehrsrechtlichen oder strafrechtlichen Auffälligkeiten

Damit der Gutachter beurteilen kann, ob von Ihnen zukünftig kein erhöhtes Risiko für die Verkehrssicherheit mehr ausgeht, werden
  • die Ursachen der einzelnen Verkehrs- bzw. Gesetzesverstöße erörtert
  • Ihre Überlegungen für Ihr zukünftiges Verhalten im Straßenverkehr erfragt
  • die Konsequenzen behandelt, die Sie aus Ihren Delikten gezogen haben und
  • Ihre Vorkehrungen zum Schutz vor einem Rückfall in die früheren Verhaltensweisen besprochen.

Ein positives Ergebnis bzw. eine erfolgreiche MPU hängt entscheidend davon ab, ob Sie dabei mitwirken, alle erforderlichen Fragen zu klären. Mangelnde Kooperationsbereitschaft ist daher absolut hinderlich. Sie sollten die Zeit nutzen, um alle wichtigen Dinge mitzuteilen, die Ihnen für die Beurteilung wichtig erscheinen. Haken Sie ein, wenn Sie etwas nicht verstanden, um Missverständnisse auszuräumen. Scheuen Sie sich nicht Rückfragen zu stellen.

Das psychologische Untersuchungsgespräch wird vom Gutachter protokolliert. Das Gesprächsprotokoll wird als Befund im Gutachten aufgenommen. Sofern es möglich ist, erhalten Sie unmittelbar nach der Begutachtung eine Sachstands- oder erste Ergebnismitteilung. Sollte Ihr Gutachtenergebnis nicht positiv ausfallen, gibt Ihnen der Gutachter Hinweise, welche Schritte zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis sinnvoll wären. Das Gutachten wird Ihnen in der Regel innerhalb von 10 Werktagen zugestellt, es sei denn, Sie wünschen eine direkte Übersendung des Gutachtens an Ihre Fahrerlaubnisbehörde (Richtlinien der MPU).